Ärzte müssen Patienten nicht an Termine erinnern

Datum: 31.08.2010

Quelle: Zahn-Online

Original-Artikel

Koblenz/Berlin (dpa/tmn) - Ärzte müssen Patienten nicht an einen Vorsorgetermin erinnern. Auch dann nicht, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Erkrankung besteht. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Es würde Ärzte überfordern, ihnen generell die Fürsorge aufzuerlegen, Termine wahrzunehmen. Dies gelte auch dann, wenn es einen konkreten Anlass für eine Untersuchung gebe. Eine solche Fürsorge käme nur dann in Betracht, wenn der Patient mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit mit einem bösartigen Befund zu rechnen habe...

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(Quelle: Wikipedia)