BGH: Internetplattform für Zahnarzt-Preisvergleich zulässig

Datum: 01.12.2010

Quelle: Zahn-Online

Original-Artikel

Karlsruhe (dapd). Ein Preisvergleich für zahnärztliche Leistungen im Internet ist zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Der BGH erklärte das Geschäftsmodell der Internetplattform "2te-Zahnarztmeinung.de" für rechtens, das einen Preisvergleich für zahnärztliche Leistungen ermöglicht und damit für mehr Kostentransparenz sorgen soll. Es liege kein Verstoß gegen das Berufsrecht vor, urteilte der BGH. Die Unterlassungsklage von zwei in Bayern tätigen Zahnärzten wurde abgewiesen. ..

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Lage der Oberpfalz in DeutschlandDie Oberpfalz ist in Bayern sowohl ein Bezirk als auch ein Regierungsbezirk. Die Oberpfalz liegt im Nordosten Bayerns und grenzt an Tschechien sowie an die bayerischen Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Mittelfranken und Oberfranken. Verwaltungssitz des Bezirks und gleichzeitig Sitz der Bezirksregierung ist Regensburg. Bis 1954 wurden die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz gemeinsam verwaltet.
(Quelle: Wikipedia)