Bundesärztekammer und Bundeszahnärztekammer warnen vor Öffnungsklausel

Datum: 08.10.2010

Quelle: Zahn-Online

Original-Artikel

Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben sich erneut deutlich gegen eine Öffnungsklausel in den Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) ausgesprochen. „Die Öffnungsklausel fördert weder echten Wettbewerb, noch hilft sie den Patienten oder reduziert Kosten, sondern gefährdet - im Gegenteil – ernsthaft die medizinische Versorgung in Deutschland“, heißt es in einer Informationsschrift der beiden Kammern. Die von der Privaten Krankenversicherung (PKV) favorisierte Öffnungsklausel soll Separatvereinbarungen zwischen Privatversicherern und Ärzten sowie Zahnärzten ermöglichen. Dabei sollen in direkten Verträgen ärztliche und zahnärztliche Leistungen künftig pauschaliert und damit außerhalb der Gebührenordnungen abgerechnet werden. ...

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(Quelle: Wikipedia)